Kindesentzug durch das Jugendamt - Benachteiligung der Mutter aufgrund ihrer Behinderung?

Am 29.6.2006 wurde der 3 Tage alte Alex per Einstweiliger Verfügung (Beschluss) auf Antrag des Jugendamtes Düsseldorf seiner behinderten Mutter entzogen. Das Gericht gab dem Antrag des Jugendamtes statt - ohne Vorwarnung - ohne Anhörung der Mutter - ohne Gutachten ...

 

Der 26. Juni 2006 war wohl einer der glücklichsten Tage im Leben der jungen Mutter: sie hielt zum ersten Mal ihren kleinen Sohn Alex in den Armen. Das hier veröffentlichte Bild lässt uns alle an diesem gefühlten Glück teilhaben.

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Am 29. Juni 2006 sollten die beiden morgens nach Hause entlassen werden. Als sie von der Familie abgeholt werden sollten, wurde gesagt, die Entlassung sei noch nicht möglich, da der Säugling eine "Gelbsucht" hätte. Gegen 16.00 Uhr rief die junge Mutter aufgelöst zu Hause an und berichtete, dass der Mitarbeiter des Jugendamtes mit Hilfe eines Gerichtsbeschlusses und zusammen mit Pflegeeltern ihren Sohn von der Säuglingsstation abgeholt hätte.

 Der jungen Mutter wurde weder eine Kopie dieses Beschlusses ausgehändigt, noch wurde ihr der Beschluss gezeigt.

Erst am 30. Juni 2006 wurde der Familie nach vehementem Drängen von dem Jugendamt eine Kopie des Beschlusses ausgehändigt.

Was sind die Hintergründe?

Die Kindesmutter wuchs bei ihren Großeltern auf. Der Großvater hatte die Pflegschaft über sie. Als Kleinkind hatte sie eine Hörschädigung, die leider erst spät bemerkt wurde. Das ist übrigens ganz häufig ein Problem, Hörschädigungen zu erkennen. Somit sind den Großeltern hier keine Vorwürfe zu machen. Erst nachdem diese Behinderung bekannt wurde, konnte sie daraufhin behandelt werden, musste jedoch eine speziell für Hörgeschädigte ausgerichtete Förderschule besuchen. Bedingt durch diese Behinderung hinkt die Kindesmutter laut ihrer Tante in ihrer Entwicklung leicht hinterher. Bis zu Ihrem 18. Geburtstag stand sie unter Pflegschaft ihres Großvaters.

Ob eine Betreuung - jetzt, wo sie volljährig ist - überhaupt noch notwendig ist, müsse geprüft werden. So lautete die Auskunft, als der Großvater die Pflegschaft für seine Enkelin verlängern lassen wollte. Zum Zeitpunkt der Geburt und des Kindesentzugs war keine Betreuung verfügt. Somit war sie zu dieser Zeit volljährig und voll geschäftsfähig.

Als sie mit 17 Jahren schwanger wurde, wurde sie von einem Herrn des Jugendamtes Düsseldorf kontaktiert. Ihr wurde gesagt, dass sie in ein Mutter-Kind-Heim ziehen solle, sonst würde man ihr das Kind entziehen. Welche Gründe das Jugendamt dagegen hat, das die Kindesmutter mit ihrem Sohn in der geborgenen Umgebung der Großeltern verbleibt, wurde nicht von dem Jugendamt geäußert.

Eigentlich sollte eine Heimunterbringung immer das letzte Mittel der Wahl sein. Die familiäre Umgebung, die Wärme - all das ist doch gerade für die psychosoziale Entwicklung eines Kindes existentiell wichtig. Insbesondere, weil sich die junge Mutter der Unterstützung der gesamten Familie sicher sein darf. Übrigens ist die Beziehung zu dem derzeit noch minderjährigen Kindesvater intakt und auch eine Heirat ist von den beiden jungen Eltern gewünscht.

Noch bevor die Familie die Kopie des Beschlusses hatte, vermutete sie, dass das Jugendamt als Begründung für die Unterbringung des kleinen Alex bei fremden Pflegeeltern die durch die Behinderung bedingte persönliche Entwicklungsverzögerung der jungen Mutter angegeben hätte.

Uns sind Beispiele bekannt, wo lernbehinderte Menschen mit Hilfe einer Assistenz ihre Kinder selbst versorgen und erziehen. Die Kinder werden entsprechend mitbetreut, wachsen in der Geborgenheit auf und nehmen keinen Schaden durch die Behinderung der Eltern / des Elternteils.

Nichts und niemand kann diesen wichtigen Kokon der Liebe ersetzen. Die leiblichen Eltern sind die Wurzeln. Wären diese Wurzeln nicht wichtig - dann würden wohl kaum so viele Heim- und Adoptivkinder im Erwachsenenalter danach forschen. Es ist ein menschliches Grundbedürfnis, von den eigenen Eltern bedingungslose Liebe zu erfahren.

Auch aus diesem Grund ist es schwer zu verstehen, warum das Jugendamt Düsseldorf hartnäckig auf eine Heimunterbringung drängt.

Die Befürchtung hatte sich übrigens bestätigt: Das Jugendamt hatte bei Antragstellung eine: "geistige Behinderung" angegeben und eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Gericht hatte zur Beschlussfindung weder eine Anhörung der Mutter noch ein Gutachten, um sich ein eigenes Bild von der betreffenden Sachlage zu machen. Der Beschluss wurde gemäß Antrag verfügt. Ohne Ankündigung - ohne der Mutter eine Chance einzuräumen, dagegen etwas tun zu können.

Was bedeutet das für Mutter und Kind?

Für jede Mutter und jeden 3 Tage alten Säugling ist eine solche abrupte Trennung ein Trauma. Kinder können in den ersten Tagen nur die Stimme und den Herzschlag der leiblichen Mutter hören. Wenn sie nach ihrer Mutter schreien und keine Antwort hören, können Ängste aufkommen. Auch der vertraute Geruch der Mutter fehlt. Für einen so kleinen Fratz ist diese Situation also alles andere als optimal.

Mütter im Wochenbett - insbesondere so kurz nach der Geburt - leiden unter den Auswirkungen der Hormonumstellung. Der zusätzliche Stress, die Angst können sicherlich ebenso wenig zu den wünschenswerten Lebensumständen gezählt werden.

Beide, Mutter und Kind haben also seit dem 29. Juni 2006 eine schwere Zeit und es wäre schön, wenn diese schwere Zeit möglichst kurz wäre.

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Menschen mit Behinderung dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden (Artikel 3, Grundgesetz) . In dem vorliegenden Fall konnten wir in der Begründung des Beschlusses nicht lesen, dass von einer direkten Gefährdung des Säuglings durch z. B. ein aggressives Verhalten der Mutter auszugehen sei - diesen Umstand hätte das Jugendamt genannt, wenn die Mitarbeiter dort von einer solchen Gefährdung ausgehen würden. Dem ist also nicht so. Es geht hier entweder darum, dass die Kindesmutter mit ihrem Sohn nicht in einem Heim leben möchte oder es geht darum, dass eine durch die Behinderung bedingte Entwicklungsverzögerung zu einer übermäßigen Benachteiligung geführt hat.

In jedem Fall ist es wichtig, dass sich das Gericht möglichst bald mit allen Aspekten dieses Falles beschäftigt und somit ein objektives Urteil fällen kann.

Dadurch, dass der Kindesmutter durch die Vorenthaltung des betreffenden Beschlusses am Tag des Kindesentzugs jede Möglichkeit eines Handelns verwehrt wurde und der betreffende Beschluss auch nur aufgrund des beharrlichen darauf Drängens als Kopie ausgehändigt wurde, müssen wir derzeit davon ausgehen, dass weiterhin eine Verzögerungstaktik an den Tag gelegt werden könnte.

Jeder Tag zählt für den kleinen Alex und seine Mutter. Denn jeden Tag werden sie um gemeinsame Lebenszeit betrogen. Die Zeit der Prägung. Kinder sollten in dieser Zeit bei ihren Eltern sein. Darum zählt jeder Tag.

Wir möchten Sie hiermit um die Unterstützung für diese junge Familie bitten. Ob hilfreiche Informationen oder aufmunternde, Mut machende Rückmeldungen oder hilfreiche Kontakte zu Fachleuten und Journalisten ... jede Hilfe wird dankbar angenommen.

Sie können durch einen Eintrag im Forenthema Ihre Tipps ganz leicht einstellen. Oder aber Sie kontaktieren die Familie per Email: Projekt-Alex@enbeka.de

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Projekt Alex, Mutter noch mit Alex

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